Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2023 urteilte, dass die Entlohnung der Arbeit in Haft nicht verfassungskonform sei, entschied die Senatsverwaltung Berlins, dass die Entlohnungen der Häftlinge angepasst werden. Die Eckvergütung des deutschen Durchschnittsverdienstes, welchen die Gefangenen erhalten, wird von 9 auf 15 Prozent angehoben.

Die genaue Erhöhung des Verdienstes der Insassen kann in folgendem Artikel nachgelesen werden:

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1180223.gefaengnisse-in-berlin-mehr-knete-im-knast.html

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