Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich nach einer Klage zweier Häftlinge aus Bayern und NRW mit der niedrigen Entlohnung in den jeweiligen Haftanstalten. Das Urteil des Zweiten Senats vom 20. Juni 2023 entschied, dass die Entlohnung der Arbeit nicht verfassungskonform ist, denn die niedrige Bezahlung wurde nicht klar in die jeweiligen Resozialisierungskonzepte integriert. Daher sind die jeweiligen Bundesländer nun verpflichtet ihre Gesetzte verfassungskonform zu ändern. Hierbei ist dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsraum gegeben. Inwiefern das höhere Löhne bedeutet bleibt daher fraglich.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/06/rs20230620_2bvr016616.html

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