Die Erprobung der Regelung, den Mitarbeitenden des Berliner Justizvollzugs die Mitnahme der Mobiltelefone in die Anstalt zu gestatten, erfolgt im Rahmen der Schaffung einer wertschätzenden Unternehmenskultur durch Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für die Mitarbeitenden.

Die Regelung umfasst nur die Mitarbeitenden des Justizvollzuges, sie gilt nicht für Externe.

Ausnahmeregelungen können die einzelnen Anstaltsleitungen treffen.

Die Erprobung wird am 21. Dezember 2020 beginnen und vier Monate andauern.

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