Seit dem 25.03.2020 haben alle Berliner Justizvollzugsanstalten Maßnahmen ergriffen, um Infektionen mit SARS-Cov-2 zu vermeiden. Die erste Anstalt war die JVA Moabit. Diese Maßnahmen sind uneinheitlich und teilweise auch widersprüchlich in den einzelnen Haftanstalten, beinhalten aber in erster Linie das Aussetzen der Besuche für die Gefangenen, außer in der JVA Heidering, in der der Zugang für externe Mitarbeiter möglich ist, wenn diese keine Krankheitssymptome zeigen.
Diese Maßnahmen sind für die Sicherheit der Insassen und Bediensteten unbedingt notwendig, führen jedoch dazu, dass die sehr wichtigen Gespräche von externen Mitarbeitern mit den Gefangenen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können.

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