In den Berliner Vollzugsanstalten werden vielfältige gesetzlich vorgegebene Behandlungsmaßnahmen (zu denen auch Arbeit und Qualifizierung zählen) ausschließlich in deutscher Sprache angeboten und durchgeführt.

Der Anteil von Gefangenen mit ausländischen Ausweispapieren oder fehlenden Identifikationspapieren an der Gesamtzahl der Inhaftierten steigt. Am Stichtag 31. März 2022 betraf dies 52,8 % der Gefangenen und Sicherungsverwahrten in Berlin, die quasi nicht an diesen gesetzlich vorgegebenen Behandlungsmaßnahmen teilnehmen können.

Damit auch Behandlungsmaßnahmen für Insassen mit unzureichenden Deutschkenntnissen direkt in die Vollzugs- und Eingliederungsplanung eingebunden werden können soll Ziel des Instruments SD sein,
Gefangene möglichst passgenau in entsprechende Sprachförderkurse zu vermitteln

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Im Rahmen der Verlegung aus der JVA Moabit werden Gefangene entsprechend der Zielgruppe ermittelt.
  2. Zuerst erhalten aktuell verlegte Gefangene die Möglichkeit der Teilnahme an der SD
  3. Danach erhalten alle seit dem 15. März 2021 in die JVA Tegel verlegten Gefangenen, die der Zielgruppe entsprechen, ebenfalls die Möglichkeit an der SD teilzunehmen.

Insgesamt 46 Gefangene absolvierten seit dem 1. August 2022 die SD. Das scheint nicht sehr viel bei etwa 1250 Betroffenen. Monatlich stehen fünf Termine mit jeweils 10 Plätzen für die SD zur Verfügung. Wie lange wird es dauern, bis alle Betroffenen einen entsprechenden Sprachförderkurs absolviert haben?

Quelle:

Newsletter des Berliner Justizvollzugs und der Sozialen Dienste: Newsletter – Berlin.de

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