am 01.04.2022 sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen abgeschafft, weil nicht verlängert.
Bisher geltende Maßnahmen wurden auch im Justizvollzug angepasst:
- Dadurch sind vollzugsöffnende Maßnahmen aus dem geschlossenen Vollzug und auch Gruppensport wieder möglich.
- Bei Besuchen besteht jedoch weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Besucher und Besuchte
- Bei engen Kontakten über einen längeren Zeitraum (Langzeitsprecher, Kinderspielstunde) müssen Besuchende vor dem Betreten der JVA einen negativen Corona-Test vorlegen und brauchen dann keine Maske tragen.
- Gefangene und Verwahrte werden in regelmäßigen Abständen getestet.
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