„Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung“ heißt es offiziell. Wenn ich in Tegel zu Besuch bin, heißt es oft nur kurz: SV-Haus.
Am 4. Mai 2011 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung wesentlich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe zu unterscheiden hat.
Das neue Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (SVVollzG Bln) ist am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.
Und seit Oktober 2014 gibt es in Berlin-Tegel einen Neubau mit eigenem Außengelände auf dem Grundstück der JVA Tegel für bis zu 60 Sicherungsverwahrte.
Einen eigenen Zugang zum SV-Haus in Tegel gibt es nicht. Eigentlich merkte ich beim ersten Besuch auch gar nicht, dass das Haus vom Rest der JVA getrennt ist. Doch das Haus ist neu, heller, es gibt einen schönen Garten und auf den ersten Blick sieht man keine Gitter vor den Fenstern.
Doch was genau passiert innerhalb der Sicherungsverwahrung? Wie wird mit den sogenannten Sicherungsverwahrten umgegangen? Auf 3sat konnten Zuschauer unter dem Titel: „Wegsperren für immer? – Vom Umgang mit Schwerverbrechern“ einen Eindruck von dieser relativ neuen freiheitsentziehenden Maßregel bekommen. Leider kann man sich den Film aktuell zwar nicht mehr anschauen. Doch auf der Webseite von 3sat gibt es eine kleine Zusammenfassung und weiterführende Informationen zur Rechtssprechung, verschiedene Positionen zum Thema sowie eine Infografik zur Anzahl der Gefangenen und Verwahrten.
Sicherlich gibt es verschiedene Punkte, die sich vom Vollzug einer Freiheitsstrafe unterscheiden. Doch als Vollzugshelfer habe ich bisher mehr Einschränkungen erlebt. Insbesondere an den heißen Tagen ist es doch schade, dass man sich nicht gemütlich mit dem Sicherungsverwahrten in den Garten setzen kann, wie es z. B. in der SoThA möglich war.
Mehr Informationen zum SV-Haus in Tegel gibt es auf der offiziellen Homepage: www.berlin.de: Einrichtung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung