Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde vom Abgeordnetenhaus in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten. Es ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.

Fragen und Antworten zum LADG: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/

Die Ombudsstelle unterstützt und berät Sie kostenfrei bei der Durchsetzung Ihrer Rechte nach dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG).

Die Geltendmachung der kollektiven Rechtsschutzinstrumente nach dem LADG setzt eine Anerkennung als verbandsklageberechtigter Antidiskriminierungsverband gemäß § 10 LADG voraus.

Dokumente: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/anerkennungsverfahren/

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