Der seit dem 16.12.2020 verschärfte Lockdown wird zum Schutz der Inhaftierten auch in den Berliner Justizvollzugsanstalten umgesetzt. Es gelten ab sofort diese Regeln:

Besuche:

Besuche sollen weiter stattfinden. Die Kinderspielstunde in der Vollzugsanstalt für Frauen kann gemäß Hygienekonzept erprobt werden.

Externe:

Vollzugshelfer dürfen die Anstalten bis auf weiteres nicht mehr betreten.

Gruppenmaßnahmen, die durch Externe durchgeführt werden, finden nicht statt. Freizeitmaßnahmen, die von Bediensteten durchgeführt werden, können unter Beachtung der Hygieneregeln weiter stattfinden.

Entscheidungen zu Einzelberatungen durch Externe fallen in das Ermessen der einzelnen Anstalten. Entscheidungen über Besuche von Praktikanten, Referendare etc. fallen ebenfalls in das Ermessen der Anstalten.

Mitglieder des Berliner Vollzugsbeirat sowie des Anstaltsbeirates dürfen die Anstalten weiter betreten.

Gottesdienste können gemäß den Hygienekonzepten durchgeführt werden. Gesang ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefangenen sollen bei allen religiösen Veranstaltungen MNS tragen. Liturgisches Personal trägt ebenfalls MNS, es sei denn, es besteht ein hinreichend großer Abstand zur Gemeinde.

Vollzugslockerungen:

Lockerungen sowie Ausführungen aus dem geschlossenen Vollzug sollen auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt bleiben (z.B. dringende behandlerische Gründe oder zur Entlassungsvorbereitung).

Die JVA OVB hat ein eigenes Konzept zum Langzeitausgang entwickelt.

Die medizinische Versorgung findet weiterhin unverändert statt.

 

Die Mitarbeiter der AG-Haft des Mann-O-Meter halten telefonisch und per Brief den Kontakt zu den betreuten Inhaftierten, um auch in dieser Zeit der Kontaktbeschränkungen die Beziehung aufrecht zu erhalten.

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