Die Anzahl der Berliner Untersuchungshäftlinge ist zum Stichtag 31.08.2018 gegenüber den Zahlen aus dem August 2014 um 43 % auf 799 gestiegen. Durch die dadurch resultierende stärkere Belastung der Gerichte stieg die Zahl der Untersuchungshäftlinge, die länger als ein halbes Jahr auf ihr Urteil warten müssen gegenüber 2014 um 25 %.

Die Auswirkungen dieser Entwicklung kann in der Presse nachgelesen werden. So musste der Haftbefehl des Angeklagten Christian M. (38) auf Anordnung des Kammergerichts Berlin am 11.03.2019 aufgehoben werden, weil der Prozess aus Mangel an freien Kapazitäten nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Sechs-Monats-Frist eröffnet werden konnte (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/berlin-gericht-entlaesst-mutmasslichen-sexualstraftaeter-aus-untersuchungshaft-a-1258645.html). Inzwischen hat das Landgericht Berlin am 14.05.19 den geständigen 38-Jährigen wegen Missbrauchs in mehr als 30 Fällen sowie des Besitzes und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen (https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/geschwister-missbraucht-fuenf-jahre-haft-fuer-berliner-erzieher-61141924.bild.html). Die Frage bleibt jedoch, wann die Berliner Politik reagiert und die Gerichte mit mehr Mitteln ausstattet?

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