Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird vollzogen, wenn die Tagessätze einer vom Gericht verhängten Geldstrafe nicht bezahlt werden. Die Ursachen können ganz verschieden sein, doch das Risiko, inhaftiert zu werden, ist für arme Menschen größer als für Reiche. Denn laut der Straffälligen- und Bewährungshilfe Berlin e.V.  (sbh fürsorge)

„…beziehen 90% der Geldstrafenschuldner in Berlin Transferleistungen.“

Die sbh-Gefangenen Fürsorge gGmbH hat ein Infoblatt und einen Flyer für Betroffene veröffentlicht, um über das Projekt ISI (Integration statt Inhaftierung) zu informieren. In diesem Projekt wird die „Ratenzahlung mit Abtretungserklärung“ (RmA) als eine neue Variante zur Tilgung der Geldstrafe untersucht.

Flyer und weitere Informationen unter http://www.sbh-fuersorge.de/ oder direkt als PDF zum Download: Infoblatt Projekt ISIFlyer sbh

2 Gedanken zu „Inhaftierung statt Geldstrafe?“
  1. Ich bin Leiterin der Fachvermittlungsstelle für gemeinnützige Arbeit in Dortmund.
    Zufällig bin ich an euer Infoblatt über RmA gekommen.
    Meine Mitarbeiter die nicht nur in gem.Arbeit vermitteln sondern auch Ratenzahlungen beantragen finden die Möglichkeit der Ratenzahlung über Abtretung sehr gut.
    Um die Staatsanwaltschaft in der Sache anzusprechen brauche ich noch einige Infos über die Vorgehensweise und die Zuständigkeiten.
    MfG
    A.Neuhaus-Naujoks

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